Erklärung zur Barrierefreiheit

↓ 1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
↓ 2. Nicht barrierefreie Inhalte
↓ 3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
↓ 4. Rückmeldung und Kontaktangaben
↓ 5. Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Böblinger Baugesellschaft mbH arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

  • Nicht-barrierefreie Inhalte finden sich derzeit vor allem in folgenden Bereichen:
    • PDF Dokumente zum Download stehen nicht oder nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung.
  • Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
    • → keine
  • Unverhältnismäßige Belastung: Folgende Inhalte sind aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nicht oder nicht vollständig Barrierefrei, da diese einer Neuentwicklung der Seite gleichkämen:
    • → keine
  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
    • → keine

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Durch einen Test auf Barrierefreiheit im November 2024 wurde eine manuelle Überprüfung durch eine spezialisierte Person in der Böblinger Baugesellschaft erstellt. Die Erklärung wird regelmäßig aktualisiert.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Unter diesem Link ist ein Kontaktformular zu finden, welches im Rahmen der Rückmeldefunktion genutzt werden kann.

Ansprechpartner:Nikolaos Pliakos
Position:Leiter Kaufmännische Abteilung, Prokurist
E-Mail:nikolaos.pliakos@bbg-boeblingen.de
Telefon:07031 6602-15
Ansprechpartner:Carsten Richter
Position:Leiter WEG-Verwaltung, Prokurist
E-Mail:carsten.richter@bbg-boeblingen.de
Telefon: 07031 6602-21

5. Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Böblinger Baugesellschaft wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Böblinger Baugesellschaft nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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