↓ 1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
↓ 2. Nicht barrierefreie Inhalte
↓ 3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
↓ 4. Rückmeldung und Kontaktangaben
↓ 5. Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Böblinger Baugesellschaft mbH arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials des Portals noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
- Nicht-barrierefreie Inhalte finden sich derzeit vor allem in folgenden Bereichen:
- PDF Dokumente zum Download stehen nicht oder nicht vollständig barrierefrei zur Verfügung.
- Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- → keine
- Unverhältnismäßige Belastung: Folgende Inhalte sind aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nicht oder nicht vollständig Barrierefrei, da diese einer Neuentwicklung der Seite gleichkämen:
- → keine
- Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- → keine
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Durch einen Test auf Barrierefreiheit im November 2024 wurde eine manuelle Überprüfung durch eine spezialisierte Person in der Böblinger Baugesellschaft erstellt. Die Erklärung wird regelmäßig aktualisiert und wurde zuletzt am 01.08.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Unter diesem Link ist ein Kontaktformular zu finden, welches im Rahmen der Rückmeldefunktion genutzt werden kann.
Ansprechpartner: | Nikolaos Pliakos |
Position: | Leiter Kaufmännische Abteilung, Prokurist |
E-Mail: | nikolaos.pliakos@bbg-boeblingen.de |
Telefon: | 07031 6602-15 |
Ansprechpartner: | Carsten Richter |
Position: | Leiter WEG-Verwaltung, Prokurist |
E-Mail: | carsten.richter@bbg-boeblingen.de |
Telefon: | 07031 6602-21 |
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht barrierefreie Gestaltung dieser Webseite benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 L-BGG wenden. Ziel ist es, im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens eine einvernehmliche Lösung zwischen Ihnen und der Böblinger Baugesellschaft zu finden.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 L-BGG ist beim Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter:
Schlichtungsstelle nach § 16 L-BGG
bei der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: schlichtung@bfbmb.bwl.de
Webseite: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand muss nicht eingeschaltet werden.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
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